Naturschutzgebiet Süd-Rügen

 

Im Westen von Rügen beginnt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, der sich über den Bug, Hiddensee und Zingst bis zum Darß erstreckt und die Gewässer drumherum mit einschließt.

Der nördliche Teil Jasmunds mit der Stubnitz und der Kreideküste bildet den Nationalpark Jasmund.

Weite Buchenwälder, Schilf- und Sandstrände, schroffe Steilküsten, Bodden, Wieken, offenes Meer – das Biosphärenreservat Südost-Rügen umfasst all dies auf einer Fläche von 23.500 Hektar, wovon annähernd die Hälfte aus Bodden und Meer besteht. Zum Reservat gehören die Halbinsel Mönchgut, die Granitz, der Bereich rund um Putbus bis zum Rügenschen Bodden, die Insel Vilm sowie die dies Gebiet umschließenden Wasserflächen. 

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Naturschutzgebieten auf Rügen und Hiddensee:

Insel Vilm

Schmale Heide mit Steinfeldern

Schoritzer Wiek

Goor-Muglitz 

– Muglitzer Boddenufer 

– Freetzer Niederung und Goor

Mönchgut:

Südperd, Zicker, Lobber Ort, Salzwiesen bei Middelhagen, Schafberg bei Mariendorf, Nordperd, Göhrener Litorinakliff und Baaber Heide, Having, Reddevitzer Höft, Neuensiener und 

Selliner See

– Westufer Selliner See 

– Neuensiener See

– Hügel bei Neuensien

Wreecher See

Kniepower See und Katharinensee

Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow und 

Banzelvitzer Berge

Spyckerscher See und Mittelsee

Nordufer Wittow mit Hohen Dielen

Schmachter See und Fangerien

Dornbusch und Schwedenhagener Ufer

Dünenheide auf der Insel Hiddensee

Neuendorfer Wiek

Küstenzonen des Wieker Boddens und Rassower Stroms

Schutzgebiete sind nicht allein für bedrohte Pflanzen und Tiere da. Auch dem Menschen bieten sie Erholung, Ruhe und Besinnung in naturnaher Umgebung. Es ist eine logische Notwendigkeit, uns und unseren Kindern zumindest einige Stücke Natur in ihrer Ursprünglichkeit zu bewahren, indem die o.a. Nationalparks, das Biosphärenreservat Südost-Rügen und Naturschutzgebiete ausgewiesen und gepflegt werden. Dass sich die Besucher dieser Schutz-Zonen dort auch angemessen verhalten, sollte eine Selbstverständlichkeit sein – d.h. nur die ausgewiesenen Wege benutzen, Störungen der dort lebenden Tiere und Pflanzen vermeiden. Wildes Campen – und sei es auch nur für eine Nacht – ist in den Schutzzonen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

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